SN Schenke und Neumann Rechtsanwälte

Baurecht privat
11.11.2010
Vertragsrecht Arbeitsrecht Baurecht
1803
Wir freuen uns über Ihr Interesse an Schenke & Neumann Rechtsanwälte. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Unsere Mandanten schätzen unser Fachwissen und können sich auf langjährige Betreuung durch einen leistungsfähigen Partner verlassen. Unsere Kanzlei befindet sich im Großraum Frankfurt (Rhein-Main-Gebiet). Aufgrund der zentralen Lage der Kanzlei, ist eine sehr gute Erreichbarkeit gegeben. In unmittelbarer Nähe sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden. Wir bieten fundierte Rechtsberatung auf höchstem Niveau sowie Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Unsere fachliche Kompetenz garantiert maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Lernen Sie unsere Schwerpunkte kennen: Vertragsrecht Das Vertragsrecht umfaßt grundsätzlich alle vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Wir erstellen für Sie Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. überprüfen vorhandene Klauselwerke in rechtlicher Hinsicht. Wir machen ihre vertraglichen Ansprüche außergerichtlich und auch gerichtlich geltend oder vertreten Sie bei der Abwehr solcher Ansprüche. Gleich, ob Sie den Vertrag kündigen möchten bzw. Ihnen gekündigt wurde oder ob Sie andere Rechte aus dem Vertrag herleiten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie. Verkehrsrecht Bei einem Verkehrsunfall mit erheblichem Schaden kann die Durchsetzung eines Anspruchs durch den Rechtsanwalt erfolgen. Wir übernehmen die gesamte außergerichtiche und gerichtliche Durchführung des Abwicklungsverfahrens. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von der Fahrprüfung bis zum Führerscheinentzug. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Familienrecht Angefangen vom Ehevertrag bis hin zur Scheidungsfolgenvereinbarung, wir gehen den Weg mit Ihnen, je nach dem, ob Sie sich einvernehmlich scheiden möchten oder ob dies streitig entschieden werden soll. Wir beraten Sie in Unterhaltsfragen, sei es der Ehegatte oder eines Ihrer Kinder. Gerne beraten wir Sie in Fragen des Umgangsrechts. Versicherungsrecht Für den Fall, dass die Versicherung die Regulierung eines Schadensfalls ablehnt oder durch die gegnerische Versicherung die Leistung verwehrt wird, machen wir den Anspruch außergerichtlich und gerichtlich geltend, gleich ob Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Lebens-, Kranken-, Unfall- oder eine andere Versicherung.
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