Rechtsanwaltskanzlei Benjamin C. Wenzel

29.08.2011
Anwalt für Strafrecht Strafverteidiger
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Die in Berlin Tiergarten ansässige Kanzlei Benjamin C. Wenzel mit ihrem erfahrenen Team an Rechtsanwälten bietet Ihnen seit langer Zeit kompetenten Rechtsbeistand. Benjamin C. Wenzel steht Ihnen in Berlin und bundesweit im Bereich des allgemeinen Strafrechts, Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, dem Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Sehr häufig weiß der Betroffene eines Strafverfahrens nicht, ob überhaupt und vor allem wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt für die Strafverteidigung einzuschalten. Auch über die Kosten der Vertretung in einem Strafverfahren haben viele entweder gar keine oder aber falsche Vorstellungen. Dies führt dazu, dass viele Mandanten leider zu spät zum Strafverteidiger gehen, nämlich erst dann, wenn das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen und ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift in der Welt ist. Wichtige Weichen werden für die Strafverteidigung aber schon im Ermittlungsverfahren gestellt! Je früher ein Strafverteidiger zurate gezogen wird, desto besser sind häufig die Chancen, im Verfahren eine Einstellung zu erreichen. Deshalb der Ratschlag: Wenn Sie Ärger mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft haben, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt Anwalt für Strafrecht auf. Ein Anruf wegen der Kosten, ein kurzes Gespräch über das Verfahren ist unverbindlich und kann nicht schaden! Warten Sie nicht einfach ab in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt - diese Hoffnung hat sich schon oft als trügerisch erwiesen. Das gilt erst recht, wenn Sie als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei geladen wurden. Oft kann ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren oder noch in der Hauptverhandlung die Einstellung des Verfahrens erreichen - gegebenenfalls gegen die Zahlung einer Geldauflage. Aber auch dann, wenn eine Einstellung im konkreten Verfahren nicht in Betracht kommt, kann eine engagierte Verteidigung oft eine für den Betroffenen sehr viel günstigere Rechtsfolge erreichen. Gelingt dies, dann ?lohnt? sich schon deshalb die Beauftragung des Strafverteidigers. ? Die Kanzlei von Herrn Wenzel übernimmt fast ausschließlich Mandate aus dem Strafrechtrecht, insbesondere dem allgemeinen Strafrecht, bei BtM Delikten, Umweltstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, sowie Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir sind der Auffassung, dass nur eine Spezialisierung und geschultes punktuelles Wissen zu langfristigem Erfolg führt. Rechtsanwaltskanzlei Benjamin C. Wenzel Alt-Moabit 23A 10559 Berlin Email: info@anwalt-wenzel.com Telefon: 030 39 88 95 88 Telefax: 030 39 88 95 89 mobil:?? 0171 98 933 47
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