Photovoltaik Abschreibung

Steuerberatung
23.02.2010
photovoltaik
1111
Zusätzlich zur bisherigen Steuererklärung sind zwei Formulare auszufüllen: Anlage GSE und Umsatzsteuererklärung. Wichtig ist, dass der Stromversorger informiert wird, ob die Einspeisevergütung netto oder zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlt werden soll. Verluste können mit anderen Einkünften, etwa aus nicht selbstständiger Tätigkeit, verrechnet werden.
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