Infos zum Heilpraktiker

Ausbildung
10.06.2012
Heilpraktiker
1086
Das Heilpraktikergesetz sieht im Großen und Ganzen vor, dass jede Person, die sich einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt unterzieht und besteht, den Heilpraktikerberuf ausüben darf. Zu diesem Zweck bedarf es einer Vorbereitung. Auf Heilpraktikerin-Ausbildung informieren wir über die Möglichkeiten des Fernlehrgangs. Es wird ausführliches Studienmaterials angeboten, auf diese Weise der zukünftige Heilpraktiker perfekt gewappnet ist. Der Umfang des Studienmaterials umfässt u.a 1 Gesamtglossar, 2 Zwischentests, und 1 Lehrbuch. Die Bildungsmaßnahme kann 4 Wochen gratis getestet werden.
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