Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hartmut Breuer

Arbeitsrecht
01.11.2013
Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
1044
Warum sollen Sie uns mit Ihrer Vertretung und Beratung beauftragen? Weil Ihnen die Erfahrung aus hunderten von Kündigungsschutzprozessen und Arbeitsgerichtsverfahren zu Gute kommt! Seit 2004 ist Herr Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Nahezu jeder Anwalt wird Sie bei einer Kündigung gerne vertreten. Um einen Kündigungsschutzprozess erfolgreich zu führen oder eine angemessene Abfindung herauszuholen gehört sehr viel Erfahrung und natürlich eine detaillierte Kenntnis der Vorschriften und damit der Erfolgsaussichten. Bei uns finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Abmahnung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen und Zeugnisberichtigungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollten Sie als Arbeitgeber dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen von uns unterstützt.
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