Existenzgruendung aus Arbeitslosigkeit

24.10.2010
Einstiegsgeld
1067
Arbeitslose ALG II Empfänger werden auf ihrem Weg in die Selbständigkeit von der öffentlichen Hand gefördert. Mittels Einstiegsgeld werden die Kosten für Lebensunterhalt und Sozialversicherung finanziert. Hierdurch können sich die Gründer vollständig auf den Aufbau ihrer Selbständigkeit konzentrieren. Wie wichtigsten Informationen zu einer Förderung durch Einstiegsgeld kann man sich unter www.einstiegsgeld.net verschaffen.
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