Buchführung und Jahresabschlüsse

Steuerberatung
20.02.2010
Steuer Einkommensteuer Umsatzsteuer
1045
Bundesweit betreue ich zahlreiche gewerbliche Unternehmen vieler verschiedenster Branchen, aber auch Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler usw. Für die vorgenannten Unternehmen bearbeite ich zuverlässig und preisgünstig die laufende Verbuchung der anfallenden Geschäftsvorfälle (als doppelte Buchführung für verschiedene Gesellschaften ? GbR, OHG, UG, KG oder GmbH), aber auch erheblich vereinfacht für kleine bis mittlere Unternehmen oder Freiberufler, bin aber auch gerne für Lohnsteuerzahler und Rentner tätig und fertige die aus verschiedenen Gründen notwendige Einkommensteuererklärung. Selbstverständlich erstelle ich rechtzeitig die Lohnabrechnungen mit allen Nebenleistungen, einmal jährlich alle anfallenden Steuererklärungen an (Gewinnfeststellungen für Gesellschaften, Körperschafts-, Einkommensteuer-, Umsatz-, und Gewerbesteuererklärungen), als Besteuerungsgrundlage ist die Ermittlung des Gewinns durch vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz notwendig. Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen fester Bestandteil der Buchführung und im vereinbarten Buchführungshonorar enthalten sind. Gerne arbeite ich auch Rückstände auf.
Link defekt?
AGB-Verstoss